
eGK-Terminals und Lösungen |
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Im Oktober 2011 begannen die Krankenkassen bundesweit mit der sukzessiven Ablösung der bisherigen Krankenversichertenkarte (KVK) durch die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK). |
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Um die eGK der Patienten weiterhin lesen zu können, benötigen alle vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Praxen ein eGK-fähiges, zugelassenes stationäres Lesegerät (BCS-Terminal). Für Hausbesuche stehen selbstverständlich entsprechende Mobilterminals bereit.
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Die Krankenkasse finanziert Ihnen über die KV bzw. KZV die eGK Terminals von GCard Service zwischen 1. April und 30. September 2011. |
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Als regionaler GCard-Service Ansprechpartner erhalten Sie:
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Die Vorteile für Sie sind:
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