eGK-Terminals und Lösungen
Im Oktober 2011 begannen die Krankenkassen bundesweit mit der sukzessiven Ablösung der bisherigen Krankenversichertenkarte (KVK) durch die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Um die eGK der Patienten weiterhin lesen zu können, benötigen alle vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Praxen ein eGK-fähiges, zugelassenes stationäres Lesegerät (BCS-Terminal). Für Hausbesuche stehen selbstverständlich entsprechende Mobilterminals bereit.  
Die Krankenkasse finanziert Ihnen über die KV bzw. KZV die eGK Terminals von GCard Service zwischen 1. April und 30. September 2011.
weitere Informationen »» www.gcard-service.de
 

Als regionaler GCard-Service Ansprechpartner erhalten Sie:

  • eine kompotent durchgeführte Anbindung von eGK-Terminals unter Berücksichtigung der bestehenden IT Infrastruktur
  • technische Einweisung zum Umgang mit den neuen Geräten

Die Vorteile für Sie sind:

  • Ausführung durch kompotente IT-Experten
  • Umsichtige Integration in bestehende IT Infrastruktur
  • Ansprechpartner vor Ort - kurze Reaktionswege
  • Langfristige Betreuung
  • Einweisung des Praxispersonals in die Handhabung der Terminals
 
 
 
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